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Gewerbliche Verkäufer bei eBay müssen Telefonnummer angeben

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Wer über eBay gewerblich Waren anbietet, muss unter anderem über eine „Möglichkeit einer unmittelbaren Kommunikation” informieren, so das OLG Oldenburg. Nach Meinung des Gerichts, gehört auch die Angabe einer Telefonnummer dazu, unter der man den Verkäufer erreichen kann.

In §5 Nr.11 TMG ist zu lesen:

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

[…]Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,[…]

Das Urteil kann man hier abrufen: OLG Oldenburg, Az:1 W 29/06 vom 12.05.2006


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